Spenden
Unterstütze uns einfach per Überweisung.
Bitte nutze dafür die folgende Bankverbindung:
Kontoinhaber: BIG Partei
Bank: Frankfurter Sparkasse
IBAN: DE26 5005 0201 0200 7680 42
BIC: HELADEF1822
Verwendungszweck: Spende an BIG Partei [Vorname + Name + Anschrift]
Merkblatt: Steuerliche Absetzbarkeit von Parteispenden
1. Steuerlicher Vorteil nach § 34g EstG
- 50 % der Spende können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.
- Maximaler Abzug:
- 825 € bei Singles (erreicht bei Spenden von 1.650 €)
- 1.650 € bei Zusammenveranlagung (erreicht bei Spenden von 3.300 €)
- Effektive Steuerersparnis inkl. Solidaritätszuschlag (5,5 %) und Kirchensteuer (9 %): ca. 57,25 % der Spende – unabhängig vom persönlichen Steuersatz.
2. Spenden über dem Höchstbetrag
- Übersteigender Anteil kann nach § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
- Maximal 1.650 € (Singles) bzw. 3.300 € (Zusammenveranlagung).
- Ersparnis hängt hier vom persönlichen Steuersatz ab (keine pauschale Rückerstattung).
3. Obergrenze der Absetzbarkeit
- Spenden über 3.300 € (Singles) bzw. 6.600 € (Zusammenveranlagung) sind nicht mehr steuerlich begünstigt.
4. Wichtiger Hinweis
- Nur Spenden von natürlichen Personen sind absetzbar.
- Juristische Personen (Unternehmen) können Parteispenden nicht steuerlich geltend machen.
5. Beispielrechnung
Ehepaar spendet 3.000 €:
- Steuerliche Rückerstattung gem. § 34g EStG: 1.575 € (inkl. Solidaritätszuschlag)
- Effektive Belastung: 1.425 €