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Spenden

Unterstütze uns einfach per Überweisung.

Bitte nutze dafür die folgende Bankverbindung:

Kontoinhaber: BIG Partei
Bank: Frankfurter Sparkasse
IBAN: DE26 5005 0201 0200 7680 42
BIC: HELADEF1822

Verwendungszweck: Spende an BIG Partei [Vorname + Name + Anschrift]

 

Merkblatt: Steuerliche Absetzbarkeit von Parteispenden

1. Steuerlicher Vorteil nach § 34g EstG

  • 50 % der Spende können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.
  • Maximaler Abzug:
    • 825 € bei Singles (erreicht bei Spenden von 1.650 €)
    • 1.650 € bei Zusammenveranlagung (erreicht bei Spenden von 3.300 €)
  • Effektive Steuerersparnis inkl. Solidaritätszuschlag (5,5 %) und Kirchensteuer (9 %): ca. 57,25 % der Spende – unabhängig vom persönlichen Steuersatz.

 

2. Spenden über dem Höchstbetrag

  • Übersteigender Anteil kann nach § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
    • Maximal 1.650 € (Singles) bzw. 3.300 € (Zusammenveranlagung).
  • Ersparnis hängt hier vom persönlichen Steuersatz ab (keine pauschale Rückerstattung).

 

3. Obergrenze der Absetzbarkeit

  • Spenden über 3.300 € (Singles) bzw. 6.600 € (Zusammenveranlagung) sind nicht mehr steuerlich begünstigt.

 

4. Wichtiger Hinweis

  • Nur Spenden von natürlichen Personen sind absetzbar.
  • Juristische Personen (Unternehmen) können Parteispenden nicht steuerlich geltend machen.

 

5. Beispielrechnung

Ehepaar spendet 3.000 €:

  • Steuerliche Rückerstattung gem. § 34g EStG: 1.575 € (inkl. Solidaritätszuschlag)
  • Effektive Belastung: 1.425 €