Satzung der Bundespartei BIG Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit

I Aufgaben und Ziele, Name und Sitz

§ 1 – Aufgaben und Ziele

(1)   Das Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit ist eine politische Partei auf der Grundlage   des Grundgesetzes und des Parteiengesetzes der Bundesrepublik Deutschland, die dem   Gemeinwohl verpflichtet ist. Sie vertritt die Interessen der Bürger der Bundesrepublik   Deutschland. Der Name der Partei gibt das Verständnis ihrer Gründer vom wichtigsten   politischen Ziel wieder.

(2)   Die Bundespartei Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit ist die Zusammenfassung aller   Mitglieder der BIG in der Bundesrepublik Deutschland. Sie hat den Zweck, insbesondere   durch Teilnahme mit eigenen Wahlvorschlägen im Bundesgebiet, bei der politischen   Willensbildung mitzuwirken.

§ 2 – Name und Sitz

Die Bundespartei führt den Namen

Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit und die Kurzbezeichnung BIG.

Der Sitz der Bundespartei ist 55252 Wiesbaden, Peter-Sander-Str.15.

II Mitgliedschaft

§ 3 – Voraussetzungen

(1)   Jeder, der seinen Wohnsitz in Deutschland hat, kann Mitglied der Partei werden, wenn er   das 16. Lebensjahr vollendet hat und die politischen Ziele und die Satzungen der Partei   anerkennt. Personen, die infolge Richterspruchs die Amtsfähigkeit, die Wählbarkeit oder   das Wahlrecht nicht besitzen, können nicht Mitglied der BIG sein. Die Aufnahme von   Ausländern setzt voraus, dass diese in Deutschland wohnen und ihren Lebensmittelpunkt   langfristig in Deutschland planen.

(2)   Mitglieder der Partei können nur natürliche Personen werden.